- Wasserflächen von 9 km² (Großer Brombachsee) und 2,5² (Kleiner Brombachsee)
- Frei Benutzbare Sliprampen an allen Standorten
- Alle Wasserliegeplätze am Großen Brombachsee mit Stromversorgung
- Keine Breitenbegrenzung für Segelboote
- Sanitäreinrichtungen und Verpflegungmöglichkeiten an allen Segelstandorten
- Moderne und verschließbare Schwimmstege
- Das Übernachten auf gemieteten Wasserliegeplätzen ist gestattet (Entsorgungsstation vorhanden)
Zuständig für Bootsgenehmigungen ist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite des Landratsamts.